Unvereinbarkeitserklärung des CSD Dresden e.V.

  1. Der CSD Dresden e.V. bekennt sich zu den Grundwerten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen, der Charta der Vielfalt (EU-Charta) und vertritt demokratische Werte.
  1. Er ist der grundsätzlichen Überzeugung, dass alle Menschen gleichwertig sind und gleichberechtigt an der Verteilung von Einfluss und Gestaltungsmacht in der Gesellschaft partizipieren können und sollen.
  1. Der CSD Dresden e.V. steht insbesondere für eine pluralistische, offene und freie Gesellschaft, die Verteidigung der Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, respektvolles Miteinander, das Recht auf körperliche, psychische und verbale Unversehrtheit sowie eine gewaltfreie Konfliktlösung. Der CSD Dresden e.V. respektiert Vielfalt und erkennt die Verschiedenheit von Lebensstilen, Geschlechtern und Sexualitäten an.
  1. Rassismus, jegliche Art von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, Klassismus, Feindlichkeiten gegenüber vielfältigen sexuellen Orientierungen und Geschlechtern, nationalistische, antidemokratische Ideologien, Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Behinderungen und alle weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben keinen Platz in den Vereinsräumen und auf Veranstaltungen des CSD Dresden e.V.
  1. Die Vereinsmitgliedschaft und die Beschäftigung von Personen in allen Bereichen des Vereines ist unvereinbar für Personen, Gruppen, Organisationen, Institutionen und Parteien, die den unter 1. – 4. genannten Punkten inhaltlich entgegenstehen oder die die unter Punkt 4 genannten Formen der Ausgrenzung in ihrer Programmatik und Veröffentlichungen tolerieren. Dies gilt grundsätzlich für Mitglieder und Anhänger:innen antipluralistischer, völkisch-nationalistischer und neonazistischer Parteien und Gruppierungen.
  1. Der CSD Dresden e.V. strebt an, nur mit Kooperationspartner:innen, Organisationen und anderen vertraglich gebundenen Unternehmen zusammenzuarbeiten, die keine Personen beschäftigen, welche unter Punkt 5 genannt wurden.