Pressemitteilung zur „Richtlinie zum Schutz gegen Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen Benachteiligung aufgrund sexueller Belästigung“

Dresden, 04. September 2019

Liebe Mitglieder, Kooperationspartner, Unterstützer und Freunde des CSD Dresden e.V.,
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns als Vorstand in den letzten beiden Monaten intensiv mit den Themen „sexuelle Belästigung, sexuelle Selbstbestimmung und Benachteiligung aufgrund sexueller Belästigung“ auseinander gesetzt. Dazu haben wir sehr viele Gespräche mit Geflüchteten geführt, es hat Gespräche zum Thema Opferschutz mit dem „Weißen Ring“ gegeben und es hat Gespräche mit Kooperationspartnern gegeben.

Aus all diesen Gesprächen und unserem eignen Interesse, in Zukunft besser mit diesem Thema umgehen zu können, haben wir für den CSD Dresden e.V. eine „Richtlinie zum Schutz gegen Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen Benachteiligung aufgrund sexueller Belästigung“ erarbeitet, diese ist auf unsere Homepage veröffentlicht und im Anhang dieser Mail.

Im Zuge der Erarbeitung und Veröffentlichung dieser Richtlinie haben wir in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Gerhard Rahn eine externe Beratungsstelle (Ombudsmann) geschaffen.

Gleichzeitig wurde durch die Geflüchteten, welche durch das Gesamtprojekt CSD Dresden hilft unterstützt werden, ein „offener Brief“ in mehreren Sprachen (spanisch, arabisch, englisch, deutsch) verfasst und von 116 Geflüchteten unterschrieben. Dieser wurde uns in der letzten Vorstandssitzung offiziell von den Geflüchteten überreicht.

Desweitern haben wir zur letzten Vorstandssitzung von den Anwälten von Ronald Zenker folgende schriftliche Auskunft erhalten:

 „Sehr geehrter Herr Zenker,

 in der vorbezeichneten Angelegenheit berichten wir abschließend über den Sachstand.

Wir werden hieran im Anschluss die Akte in unserem Hause schließen und ablegen, da das Verfahren beendet ist.

Wie uns durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurden ist, gibt es zu der besprochenen Angelegenheit ein sog. Internes Prüfverfahren mit dem Aktenzeichen 619 AR 1115/19.

Ein solches internes Verfahren von der Staatanwaltschaft berechtigt uns weder zur Akteneinsicht, noch gibt die Staatsanwaltschaft Auskünfte darüber. Diese Verfahren wurde eingeleitet, weil die Staatsanwaltschaft aus der Presse Andeutungen entnommen hat, dass Vorwürfe gegen Sie im Raum stehen.

Diese Vorwürfe haben sich nicht bestätigt.

Es gibt keinen Anfangsverdacht gegen Sie, kein Ermittlungsverfahren im Sinne der Strafprozessordnung und auch keine Anzeige.

Aus juristischer Sicht gibt es keinen „Fall Zenker“.

Es gibt ausschließlich den Rufmordversuch durch die Medien.

Aus anwaltlicher Sicht, ebenso wie aus staatsanwaltlicher Sicht, gibt es keine weiteren Veranlassungen. Wir legen die Akte hiermit ab.“

Als Vorstand des CSD Dresden e.V. haben wir bei der Vorstandssitzung am 26.08.2019 per Beschluss die „Bitte um zeitweise Beurlaubung von Ronald Zenker als Landeskoordinator Sachsen für queere Geflüchtete“ aufgehoben.

Ab sofort ist Ronald Zenker wieder als Landeskoordinator Sachsen für queere Geflüchtete unter den bekannten Kontaktdaten zu erreichen.

Bei Rückfragen steht Ihnen/Euch der Vorstand jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Gabriele Richter
Projektvorstand „CSD Dresden hilft“ | Mitgliederbetreuung